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   LAG Brandenburg, 09.08.1996 - 2 TaBV 9/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5680
LAG Brandenburg, 09.08.1996 - 2 TaBV 9/96 (https://dejure.org/1996,5680)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.1996 - 2 TaBV 9/96 (https://dejure.org/1996,5680)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 1996 - 2 TaBV 9/96 (https://dejure.org/1996,5680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruches zum Ausgleich einer Stundenreduzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstellenspruch: Unwirksamkeit wegen Nichtigkeit einer Betriebratswahl, die ihrerseits auf einem zustimmungsbedürftigen TV beruht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus LAG Brandenburg, 09.08.1996 - 2 TaBV 9/96
    Erforderlich ist ein grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche gesetzliche Wahlregeln (BAGE 15, 235, 240).

    Demgegenüber kommt es auf den Standpunkt eines Außenstehenden, dem lediglich das Wahlergebnis als solches zugänglich gemacht wurde, nicht an (BAGE 15, 235, 240).

    Ausnahmsweise ist aber dann Nichtigkeit anzunehmen, wenn eine offensichtlicher und grober Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften vorliegt (BAGE 15, 235, 240; AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 20; EzA § 18 BetrVG 1972 Nr. 7).

    Die Ursächlichkeit des Verstoßes spielt nur im Falle der Wahlanfechtung eine Rolle (BAGE 15, 235, 241).

  • LAG Köln, 10.03.2000 - 13 TaBV 9/00

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Privatisierung - Umwandlung - Übergangsmandat

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  • LAG Düsseldorf, 29.04.1999 - 5 (4) TaBV 2/99

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit infolge fehlerhafter Zuordnung von Betriebsteilen

    Daß vom Antragsteller zitierte Landesarbeitsgericht Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 21.02.1996 (Aktenzeichen: 2 TaBV 9/96) die Auffassung vertreten, daß eine Betriebsratswahl, die auf der Grundlage eines Tarifvertrages nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG durchgeführt wird, dann nichtig ist, wenn die Zustimmung nach § 3 Abs. 2 BetrVG fehlt.
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2000 - 9 Sa 1754/99

    Sozialplan: Unwirksamkeit bei Nichtigkeit der Betriebsratswahl

    Die Wahl eines Betriebsrats auf der Grundlage eines Tarifvertrages nach § 3 BetrVG , dem die Zustimmung der obersten Arbeitsbehörde gemäß § 3 Abs. 3 BetrVG fehlt, ist im vorbeschriebenen Sinne als nichtig zu qualifizieren (LAG Brandenburg 09.08.1996 - 2 TaBV 9/96 - n. v.; ebenso Fitting/Kaiser /Heither/Engels, BetrVG , § 3 Rdn. 4).
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